Was passiert, wenn man aussteigen möchte?

Grundsätzlich kann man immer aussteigen, aber je weiter wir mit dem Projekt vorankommen, um so verbindlicher wird es.

Noch vor der Gründung unserer Wohnungsgenossenschaft könnte es dazu kommen, dass per Umlage Geld eingesammelt werden muss. Wir versuchen dies zu vermeiden, aber wenn es doch notwendig sein sollte, dann würde die Umlage nach einem Ausstieg nicht erstattet. Vor Zahlung einer Umlage besteht aber noch die Möglichkeit auszusteigen.

Die später in die Genossenschaft einzuzahlenden Gelder werden nach einem Ausstieg wieder erstattet. Sollte die Liquidität der Genossenschaft durch zu viele Ausstiege gefährdet sein, würde sich die Erstattung aber verzögern.

Sollte man erst nach dem Einzug aussteigen, so gelten die normalen Kündigungsfristen für Mietverträge. Wer einmal in einer NOVAMILIA wohnte erwirbt damit ferner ein bevorzugtes Einzugsrecht in NOVAMILIAs anderer Städte. (siehe auch https://www.novamilia.org/wohnungsvergabe/)

Aktuell tragen die Folgen eines Ausstieges nur die verbleibenden Gruppenmitglieder, weil sie dann ggf. umdisponieren müssen, um die Lücke zu schließen.

Im Interesse der anderen Gruppenmitglieder und deren Planungssicherheit sollte man daher schon aussteigen, wenn man sich zu zwei Dritteln oder mehr sicher ist, dass man nicht in den Schlicksweg einziehen wird.