aus Perspektive der Bewohner*innen-Partizipation
- NOVAMILIA Deutschland e.G., NOVAMILIA Österreich e.Gen. etc.: Schon lange vor dem Einzug in eine NOVAMILIA können die Interessierten durch Zeichnung eines Anteiles in Höhe von ca. 100 Euro Mitglieder der zentralen Wohnungsgenossenschaft ihres Landes werden. Unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jeder Genossenschaftsmitglied genau eine Stimme und kann so gleichberechtigt die zukünftige Entwicklung mitbestimmen, z.B. darüber, in welcher Stadt die nächste NOVAMILIA errichtet wird. Damit lange Anreisewege zur jährlichen Mitgliederversammlung die Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Praxis kaum einschränken, sollen die meisten Abstimmungen über ein Online-Tool durchgeführt werden.
- Hausvereine: Spätestens mit Einzug einer Person in eine NOVAMILIA schließt diese nicht nur einen Mietvertrag mit ihrer Wohnungsgenossenschaft ab, sondern wird auch Mitglied des zur jeweiligen NOVAMILIA gehörenden eingetragenen Vereines. Jeder Hausverein hat wiederum einen Vertrag mit der Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen und sichert der Hausgemeinschaft darüber ein weit gehendes Selbstbestimmungsrecht in allen Aspekten des gemeinschaftlichen Wohnens. Dies beginnt schon vor der Fertigstellung mit den Entscheidungen der zukünftigen Bewohnenden über die Ausrichtung und Gestaltung der neuen NOVAMILIA. Besonders wichtig ist auch, dass die aktuellen Bewohnenden ein Vetorecht gegen den Einzug von der Wohnungsgenossenschaft ausgewählter neuer Mitbewohner*innen haben.
- gemeinnützige Vereine und Stiftungen: Die gemeinnützigen Organisationen konzentrieren sich auf die Förderung der internationalen Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung und ergänzen so die Ziele der nationalen Wohnungsgenossenschaften. Die Hausvereine sind die Mitglieder des gemeinnützigen NOVAMILIA-Vereins ihres Landes und nehmen so Einfluss auf dessen Arbeit. Den gemeinnützigen Vereinen soll jeweils eine Förderstiftung an die Seite gestellt werden. Jede in einer NOVAMILIA wohnende Person kann frei entscheiden, die Stiftung zu fördern, indem sie einen Teil ihrer Genossenschaftsanteile der Stiftung spendet oder vererbt und damit dazu beiträgt, Grund und Boden dauerhaft der Spekulation zu entziehen.
- NOVAMILIA International e.G.: Die nationalen Wohnungsgenossenschaften und gemeinnützigen Vereine schließen sich in einem internationalen Dachverband in der Rechtsform einer Genossenschaft zusammen. Dieser Dachverband ist Inhaber der Marke NOVAMILIA und Betreiber der Website novamilia.org. Ferner ist der Dachverband Hüter der NOVAMILIA-Idee, entwickelt diese ständig weiter und unterstützt die nationalen Wohnungsgenossenschaften bei der Umsetzung. Außerdem fördert er den Austausch und die Vernetzung unter den nationalen und internationalen NOVAMILIAs.
aus Sicht der Eigentumsverhältnisse und Geldflüsse
- NOVAMILIA Deutschland e.G., NOVAMILIA Österreich e.Gen. etc.: Bauherrin und Eigentümerin aller Immobilien eines Landes ist die jeweilige nationale Wohnungsbaugenossenschaft, welche die Wohnungen direkt an die einzelnen Bewohnenden vermietet und dafür von diesen Mieten erhält. Die Genossenschaft wiederum gehört allen Mitgliedern gemeinsam. Bei Entscheidungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Dabei ist es egal ob es sich um ein Mitglied handelt, das nur den Pflichtanteil von ca. 100 Euro gezeichnet hat, oder ein investierendes Mitglied wie die Stiftung, die zukünftig Anteile im Wert von mehreren Millionen Euro halten soll. Die Stiftung erhält darüber hinaus als größtes investierendes Mitglied einen festen Sitz im Aufsichtsrat.
- Hausvereine: Auch bei den in eingetragenen Vereinen organisierten Hausgemeinschaften hat jedes Mitglied eine Stimme. In NOVAMILIAs wohnende Jugendliche können schon ab Vollendung des 14. Lebensjahres Mitglied ihres Vereins werden und sind auf diesem Wege schon früh auch in die formalen Entscheidungen der Gemeinschaft eingebunden. Ggf. vorhandenes gemeinschaftliches Eigentum, gemeinschaftliche Ausgaben etc. werden vom Verein getragen, organisiert und im Umlageverfahren über die Bewohnenden finanziert. Erreichen diese wirtschaftlichen Tätigkeiten einen Umfang, der die Vereinsarbeit zu dominieren droht, so werden sie in eine 100-prozentige Tochter-GmbH des Hausvereins ausgelagert.
- gemeinnützige Stiftungen und Vereine: Die gemeinnützige Förderstiftung eines Landes baut ihr Vermögen überwiegend aus zugewendeten Anteilen an der nationalen Wohnungsgenossenschaft auf. Von der Wohnungsgenossenschaft erhält sie für ihre Anteile jährlich eine Dividende ausgeschüttet und fördert damit den gemeinnützigen Verein eines Landes. Dieser kann daraus und aus zusätzlichen Spenden seine gemeinnützigen Zwecke erfüllen. Die Genossenschafts-Dividende für alle Mitglieder schwankt jährlich zwischen 1 und 3 Prozent und ist damit bewusst deutlich niedriger gehalten, als die sonst im Immobilienbereich erzielbaren Renditen.
- NOVAMILIA International e.G.: Der internationale Dachverband gehört den nationalen Wohnungsgenossenschaften und gemeinnützigen Vereinen und finanziert seine allgemeinen Aufgaben in erster Linie durch Gebühren von den nationalen Wohnungsgenossenschaften.